Arbeitsamtbedingte Umzüge (Jobcenter)

Bei den Arbeitsamtbedingten Umzügen handelt es sich in erster Linie um Umzüge, die innerhalb von Deutschland oder auch ins Ausland gezogen werden. Diese Kosten werden von der Agentur für Arbeit fast ganz übernommen.

Da die Zeit meist knapp ist, einfach unseren Kostenvoranschlag ausfüllen und an uns zurücksenden. Sie bekommen so schnell wie möglich, meist noch am selben Ihren Kostenvoranschlag.

Worauf Sie auf jeden Fall achten sollten: Wählen Sie nur eine organisierte Umzugsfirma z.B. Innungsbetriebe, das sind Betriebe, die der Fuhrgewerbeinnung Berlin – Brandenburg e. V. angehören. Hier können Sie vermeiden, dass Sie Stress mit dem Einpacken oder den Montagen Ihrer Möbel bekommen. Oder aber der Platz vor dem Haus fehlt, zum Einladen Ihrer Möbel in den Möbelwagen. Wir besorgen die polizeiliche Genehmigung zum Aufstellen der Haltezone. Die Haltezone wird dann vier Tage vor dem Umzug aufgestellt.

Vorgehensweise bei Umzüge die das Jobcenter bezahlt:

Sie bekommen von JobCenter einen Brief, dass Sie umziehen müssen. In der Regel ist es so, dass das JobCenter will, dass Sie Ihren Umzug in Alleinregie bewerkstelligen. Da ein Umzug in den meisten Fällen nicht alleine organisiert werden kann, wenden Sie sich an uns, wir helfen!

Wenn Sie Ihren Umzug nicht allein organisieren können, müssen Sie die Gründe darlegen, wie z.B. kein Führerschein, noch nie einen Lastwagen gefahren, etc. Das wäre unzumutbar!

In vielen Fällen genehmigt Ihnen das JobCenter dann den Umzug. Sie müssen drei Kostenanschläge von drei verschiedenen Firmen Ihrer Wahl vorlegen. Lassen Sie sich nicht mit Billigfirmen, die man Ihnen aus der Schreibtischschublade geben will abspeisen. Die Nennung von Firmen oder Abgabe von Visitenkarten Seitens des Amtes ist verboten. Von Ihren drei Angeboten muss das Amt die Firma mit den niedrigsten Kosten auswählen. Sie bekommen dann einen Kostenübernahmeschein, den die Umzugsfirma bekommt, denn wir rechnen direkt mit den JobCentren ab!

Jobcenter Umzüge: Für weiterführende Informationen zum Thema “Umzüge die das Jobcenter bezahlt” erhalten Sie hier

Hartz IV Zwangsumzug: Für weiterführende Informationen zum “Hartz IV Zwangsumzug” erhalten Sie hier

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Umzüge: Stadtumzüge, Berlin Umzug, Berlin Umzüge

Umzüge in Berlin und Brandenburg nach Maß

Aus gesundheitlichen Gründen hat der Geschäftsinhaber den Betrieb zum 30.06.2011 eingestellt.

Mobil: 0151 1940 0151

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Möbelspedition Barth